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Erster Qualitätsvertrag zur Beatmungsentwöhnung geöffnet

Ab sofort können weitere Kliniken und Krankenkassen dem Vertrag der SBK beitreten

Pressemitteilung der SBK vom 06.03.2019

Im Dezember 2018 schlossen die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK und die Karl-Hansen-Klinik Bad Lippspringe den bundesweit ersten Qualitätsvertrag zur Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten (Weaning). Seit Kurzem ist der auch disziplinübergreifende erste Qualitätsvertrag nun beim IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen) registriert und für weitere Partner geöffnet. Krankenkassen können dem Vertrag ab sofort beitreten, für zertifizierte Weaning-Zentren besteht die Möglichkeit, einen gleichgestalteten Vertrag mit der SBK und kooperierenden Krankenkassen abzuschließen.

Die Zahl der Patienten mit chronischer respiratorischer Insuffizienz, die zuhause beatmet werden, steigt in Deutschland kontinuierlich. Studien belegen jedoch, dass etwa 60 Prozent dieser Menschen zumindest vorübergehend von der Beatmung entwöhnt werden könnten. Der Qualitätsvertrag wurde geschaffen, um das Potenzial einer Beatmungsentwöhnung der Patienten individuell und strukturiert zu erheben und um ihnen eine spezialisierte Versorgung in einer Fachklinik (Weaning-Zentrum) zu ermöglichen. Er sieht vor, dass die Spezialisten des Weaning-Zentrums gemeinsam mit dem betreuenden Hausarzt ein mögliches Weaning-Potenzial im Rahmen einer telefonischen Fallkonferenz ermitteln.

Bereits seit der Unterzeichnung des Qualitätsvertrags von SBK und Karl-Hansen-Klinik ist das Interesse bei anderen Weaning-Zentren und Krankenkassen groß. „Dass die Resonanz auf unseren Qualitätsvertrag so hoch ausfällt, freut mich wirklich sehr. Wir haben den Vertrag bewusst niedrigschwellig gestaltet, um möglichst vielen Menschen eine bessere Lebensqualität zu ermöglichen. Schließlich geht es nicht darum, welche Krankenkasse den besten Vertrag geschlossen hat, sondern darum, möglichst schnell möglichst viele Patienten von der Beatmung zu entwöhnen“, erklärt Martin Spegel, Leiter Stationäre Versorgung der SBK. So gibt der Vertrag beispielsweise den behandelnden Ärzten keine komplizierten Leitfadenstrukturen vor und definiert keinen speziellen Versorgungspfad für Weaning-Einrichtungen. Darüber hinaus enthält er keine spezifischen Strukturanforderungen an Krankenkassen. Dr. med. Erik-Christian Ernst, Leiter des Weaning-Zentrums der Karl-Hansen-Klinik, ergänzt: „Ein wichtiger Aspekt des Vertrages ist, dass dem Hausarzt und dem Weaning-Zentrum der Aufwand für die Fallkonferenz vergütet wird, auch in den Fällen, in denen kein Weaning-Potenzial festgestellt wurde.“

Mit interessierten Kliniken wird jeweils ein gleich lautender neuer Vertrag abgeschlossen, dem weitere Krankenkassen durch eine einfache Erklärung unkompliziert beitreten können. Hausärzte müssen ihren Beitritt nicht erklären. Die Abrechnung erfolgt über die regulären Systeme zwischen Klinik und Krankenkasse. Der Hausarzt wiederum erhält seine Vergütung vom Krankenhaus. Zusätzlich zur regulären Behandlungspauschale (vor- bzw. vollstationär)kann die Qualitätsinvestition – sprich die Fallkonferenz sowie der Hausbesuch – nach einem eigenen Entgeltschlüssel abgerechnet werden.

Vom geöffneten Vertrag versprechen sich die Partner auch eine verbesserte Datenqualität durch eine breitere Datenbasis zum Weaning-Potential. Die Evaluation soll zeigen, dass deutlich mehr Potenzial vorhanden ist, als aktuell genutzt wird, und signifikant mehr Patienten von der Beatmung entwöhnt werden könnten. Ziel der SBK ist es, dass Fallkonferenz und Hausbesuch bei positiver Bewertung zukünftig in die Regelversorgung übergehen.

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