Ein starkes Netzwerk für Gesundheitsförderung
Krankenhäuser, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen sind im DNGfK vernetzt. Wir erreichen rund 75.000 Mitarbeiter, die in ganz Deutschland jährlich rund 1,3 Millionen stationäre und 2 Millionen ambulante Patienten versorgen.
Mitglieder im DNGfK:
- Mitglieder können alle Krankenhäuser nach § 107 SGB V oder § 2 KHG, Vorsorge- oder Rehabilitationskliniken nach § 107 (2) SGB V sowie Pflegeeinrichtungen nach §71 SGB XI werden.
- Sonstige natürliche und juristische Personen, die durch ihre Arbeit oder ihr Handeln die Realisierung der Ziele Gesundheitsfördernder Krankenhäuser fördern, können als unterstützende Institutionen assoziierte Mitglieder werden.
Anerkannte Gesundheitsfördernde Einrichtungen:
Mitglieder haben die Möglichkeit sich durch das DNGfK und das internationale HPH-Netzwerk nach den Standards der WHO als "Anerkannte Gesundheitsfördernde Einrichtung" anerkennen zu lassen.
Zu folgenden Themen müssen dabei Nachweise erbracht werden:
- HPH-Standard 1: Management-Grundsätze
- HPH-Standard 2+3: Patienteneinschätzung / Patienteninformation und -intervention
- HPH-Standard 4: Förderung eines gesunden Arbeitsplatzes
- HPH-Standard 5: Kontinuität und Kooperation
- Besondere HPH-Anforderung: Schutz vor Tabakrauch
Die Liste der Mitglieder finden Sie hier...
Die Liste der Anerkannten Gesundheitsfördernden Einrichtungen finden Sie hier...
Die Liste der assoziierten Mitglieder finden Sie hier...
Eine Mitglieder-Standortkarte finden Sie hier...

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