Ein starkes Netzwerk für Gesundheitsförderung
Derzeit sind 71 Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen im DNGfK vernetzt. Damit erreichen wir rund 75.000 Mitarbeiter, die in ganz Deutschland jährlich rund 1,3 Millionen stationäre und 2 Millionen ambulante Patienten versorgen.
Im DNGfK sind zwei Mitgliedskategorien vertreten - Ordentliche und assoziierte Mitglieder:
- Ordentliche Mitglieder können alle Krankenhäuser nach § 107 SGB V oder § 2 KHG sowie Vorsorge- oder Rehabilitationskliniken nach § 107 (2) SGB V werden, die sich verpflichten, die sich aus der Satzung ergebenden Mitgliedschaftsbedingungen zu akzeptieren und zu verwirklichen.
- Stationäre Pflegeeinrichtungen nach § 71 SGB XI und sonstige natürliche und juristische Personen, die durch ihre Arbeit oder ihr Handeln die Realisierung der Ziele Gesundheitsfördernder Krankenhäuser fördern, können als unterstützende Institutionen assoziierte Mitglieder werden.
Die Liste der ordentlichen Mitglieder finden Sie hier...
Die Liste der assoziierten Mitglieder finden Sie hier...
Eine Mitglieder-Standortkarte finden Sie hier...

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