Mitgliedschaft und Anerkennung im DNGfK
Das DNGfK unterscheidet derzeit 2 Stufen auf denen sich Einrichtungen im Netz engagieren können. Die Stufe 1 ist die Mitgliedschaft im DNGfK, die Ihnen und Ihren Einrichtungen die Beteiligung an den Netzwerkaktivitäten ermöglicht. In der Stufe 2 erhalten Sie die "Anerkennung als Gesundheitsfördernde Einrichtung" und die Mitgliedschaft im internationalen HPH-Netz. Dafür erbringen Sie mit Ihrer Einrichtung konkrete Nachweise für Projekte und Maßnahmen der Gesundheitsförderung.
Stufe 1: Mitgliedschaft im DNGfK
Durch die Mitgliedschaft im DNGfK haben Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, sich in einem wachsenden nationalen und internationalen Netzwerk zum Thema Gesundheitsförderung auszutauschen. Dafür bieten wir Konferenzen, regionale Arbeitsgemeinschaften, thematische Arbeitsgruppen, Seminare und elektronische Medien (Datenbank / Mails).
So wird Ihre Einrichtung Mitglied:
- Füllen Sie den Mitgliedsantrag mit allen Strukturdaten und Ansprechpartnern aus und senden Sie diesen per Post an die DNGfK-Geschäftsstelle.
- Unterschreiben Sie die Absichtserklärung des internationalen HPH-Netzwerks und senden Sie diese mit dem Mitgliedsantrag per Post an die DNGfK-Geschäftsstelle.
- Sie erhalten dann ein Benutzerkonto in der DNGfK-Datenbank und tragen dort ein konkretes Projekt der Gesundheitsförderung aus Ihrer Einrichtung ein und füllen die online-Selbsteinschätzung für Rauchfreie Einrichtungen aus.
Als Mitglied im DNGfK erhalten Sie:
- Mitgliedsurkunde
- DNGfK-Logo zur Verwendung in der Öffentlichkeitsarbeit
- Mit der Aufnahme ein Gutscheinheft zur vergünstigten Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen des DNGfK
- Zugang zur DNGfK-Projektdatenbank und damit zu über 200 Ansprechpartnern in Einrichtungen bundesweit.
Ihr Beitrag:
- Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft beträgt derzeit 1000,00€ pro Einrichtung. Die Kondition für Träger, die mit mehreren Einrichtungen Mitglied werden möchten erfragen Sie bitte in der Geschäftsstelle des DNGfK.
- Für Trägergesellschaften mit mehreren Standorten gelten besondere Angebote. Bitte fragen Sie in der DNGfK-Geschäftsstelle nach.
Alles zu den Netzwerkangeboten und zur Mitgliedschaft finden Sie auch als pdf hier
Stufe 2: Anerkannte Gesundheitsfördernde Einrichtung (nach den Standards der WHO / HPH)
Durch die Mitgliedschaft erhalten Sie Ideen und Unterstützung bei der Umsetzung von Gesundheitsförderung im Alltag. Die Erfolge, die Sie dabei erzielen, können Sie durch das DNGfK und das internationale HPH-Netzwerk anerkennen lassen und so nach außen dokumentieren.
Die Anerkennungskriterien basieren auf den internationalen WHO/HPH-Standards und Kernstrategien für Gesundheitsförderung. Zu folgenden Themen müssen Nachweise erbracht werden:
- HPH-Standard 1: Management-Grundsätze
- HPH-Standard 2+3: Patienteneinschätzung / Patienteninformation und -intervention
- HPH-Standard 4: Förderung eines gesunden Arbeitsplatzes
- HPH-Standard 5: Kontinuität und Kooperation
- Besondere HPH-Anforderung: Schutz vor Tabakrauch
Das Anerkennungsverfahren erfolgt weitgehend schriftlich und durch Austausch mit der DNGfK-Geschäftsstelle und einem Gutachter. Dabei geht es uns nicht darum, dass "Checklisten" abgearbeitet werden, sondern dass im Dialog Potentiale für die Gesundheitsförderung in Ihrer Einrichtung sichtbar gemacht werden.
Einen Strukturbogen für die Anforderungen bei der Anerkennung finden Sie hier...
Weitergehende Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie als pdf hier
Als Anerkannte Gesundheitsfördernde Einrichtung erhalten Sie:
- Anerkennungsurkunde mit Benennung der bewerteten Projekte und Maßnahmen.
- Anerkennungsurkunde des internationalen WHO/HPH-Netzwerkes
- Besondere Nennung auf der DNGfK-Homepage
Ihr Beitrag:
Die Anerkennungsgebühren, bzw. Jahresbeiträge für Anerkannte Gesundheitsfördernde Einrichtungen richten sich nach der Größe der Einrichtung. Bitte fragen Sie in der DNGfK-Geschäftsstelle nach Ihrem individuellen Angebot.

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